20 Millionen: Förderprogramm für geistiges Eigentum von KMU gestartet
Die Coronakrise trifft viele mittelständische Unternehmen besonders schwer. Damit deren Innovationskraft auch weiterhin erhalten bleibt, will die Europäische Union diese mit insgesamt 20 Millionen Euro unterstützen.
Noch bis zum 31. Januar haben kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) die Möglichkeit, sich für die erste Phase des neuen Förderprogramms der Europäischen Union anzumelden.
Sie können Fördermittel von bis zu 1.500,- Euro für die Anmeldung von Marken- und Geschmacksmustern beantragen. Insgesamt ist die Förderung in fünf Zeitfenster unterteilt.
Wer möglichst schnell vom Programm profitieren möchte, sollte sich jedoch beeilen: Die erste Phase des Fonds endet bereits am 31. Januar. Die Antragstellung ist nur innerhalb der jeweiligen Zeitfenster möglich. Die letzte Phase endet am 30. September 2021.
Eine schnelle Beantragung empfiehlt sich, sagt ETL IP Patentanwältin Diana Taubert: „Bei den Förderungen gilt die Devise: Wer zuerst kommt, malt zuerst.“ Die Förderung sei vor allem für Gründer und junge Unternehmen hilfreich, so Taubert.
„Junge KMUs trifft die Krise besonders stark. Das Förderprogramm der EU stellt deshalb eine sinnvolle und wichtige Stütze für kleinere Unternehmen dar, die durch die Krise finanziell geschwächt wurden.“
Der Zuschuss gilt für zwei verschiedene Dienstleistungen und beträgt 75 bzw. 50 Prozent. Bei der ersten Dienstleistung handelt es sich um eine Vorabdiagnose. Diese ist dann zu empfehlen, wenn noch Unsicherheiten über die Anmeldung bestehen.
Interessierte können eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums beim nationalen oder regionalen EU-Amt für geistiges Eigentum beauftragen. Experten prüfen dann das Geschäftsmodell, die Waren bzw. Dienstleistungen und Entwicklungspläne.
Im Anschluss entwickeln sie eine Strategie, welche Rechte des geistigen Eigentums angemeldet werden sollten und wie das IP-Portfolio weiterentwickelt werden kann, wenn Anmelder bereits Rechte innehaben.
Die Kosten für diese Dienstleistung fördert das Programm mit 75 Prozent. Auch die eigentliche Marken- und Designanmeldung wird gefördert.
KMUs müssen Marken- bzw. Geschmacksmuster beim jeweiligen Amt anmelden. Die Gebühren für diese Anmeldung bezuschusst das Förderprogramm in Höhe von 50 Prozent.
Ein großer Vorteil des Förderprogramms ist, dass Anmelder in je einem Zeitfenster die Förderung für nur eine Dienstleistung beantragen können, also zum Beispiel die Förderung für die Vorabdiagnose in Zeitfenster 1 und die teilweise Erstattung der Anmeldegebühren in Zeitfenster 3.
Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 870 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in 50 Ländern weltweit mit 250 Kanzleien aktiv.
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© Fotos: Thought Catalog (1), Andrew Neel (1), Unsplash