Media News – aktuelle Neuigkeiten aus der Medienbranche und Pressemeldungen

News

Urteil zum Clickbaiting: Promi-Fotos als Aufmerksamkeitsköder

Was haben TV-Moderator Günther Jauch und Sascha Hehn gemeinsam? Beide fanden sich eines Tages ohne ihr Einverständnis in den Medien als Werbe-Testimonial wieder.

Und beide zogen gegen die unfreiwillige Veröffentlichung ihrer Fotos bis vor den Bundesgerichtshof. Der entscheidet am 21. Januar 2021 darüber, ob den Prominenten nachträglich eine Lizenzgebühr zusteht.



Günther Jauchs Bild war zusammen mit drei anderen Prominenten von der Programmzeitschrift TV-Movie als Köder auf deren Facebook-Seite verwendet worden, verbunden mit dem Text: „Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.”

Durch Anklicken der Meldung wurden die Leser auf die Internetseite der Zeitschrift weitergeleitet, wo wahrheitsgemäß über die Erkrankung des zwischenzeitlich verstorbenen Moderators Roger Willemsen berichtet wurde.

Informationen über den unstreitig hiervon nicht betroffenen Günther Jauch fanden sich dort nicht. Nach öffentlicher Kritik löschte die Redaktion den Text nach kurzer Zeit.

„Das Oberlandesgericht Köln sprach Günther Jauch eine fiktive Lizenzgebühr von 20.000 Euro zu, obwohl den Link nur rund 6.000 Leser angeklickt hatten. Das begründeten die Richter aus der Domstadt damit, dass das Bild des Moderators unzulässig und ohne jeden Informationswert kommerziell genutzt worden sei“, berichtet Rechtsanwalt Robert Jung aus der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger.

Clickbaiting: Promi-Fotos als Aufmerksamkeitsköder
Clickbaiting: Promi-Fotos als Aufmerksamkeitsköder

Die haltlosen Spekulationen über eine mögliche Krebserkrankung lagen an der Grenze zu einer bewussten Falschmeldung, stellten die Richter vom Rhein fest. Sie erkannten ein typisches Beispiel für einen sogenannten Klickköder (“clickbaiting”), bei dem die reißerische Überschrift in Verbindung mit Bildern Prominenter bei den Lesern eine Neugierlücke öffnet.

Die Beliebtheit von Günther Jauch sei gezielt zu dem Zweck ausgenutzt worden, um möglichst viel Traffic auf die eigene Internetseite umzuleiten, den eigenen Internetauftritt bekannter zu machen und durch die so erzeugten Klicks dort Werbemehreinnahmen zu erzielen, betonte das Gericht.

Ob sich der Bundesgerichtshof dieser Rechtsansicht anschließt, bleibt abzuwarten (Az.:I ZR 120/19). In der mündlichen Verhandlung ließ der Senatsvorsitzende Thomas Koch aber durchblicken, dass man „Rätsel“ auch ohne Eingriff ins Persönlichkeitsrecht stellen könne.

„Spricht der BGH Schadensersatz in Form einer fiktiven Lizenzgebühr zu, wird diese Art des Clickbaitings schnell zurückgehen, denn der Verwender der Fotos muss dann mit hohen Abmahnkosten und Schadensersatzzahlungen rechnen“, prognostiziert der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Robert Jung.

In dem zweiten vom Bundesgerichtshof zu verhandelnden Fall fand der Schauspieler Sascha Hehn sein Konterfei eines Tages in der Bild am Sonntag wieder, die ihn als Traumschiff-Kapitän abgebildet hatte – und zwar als Köder für ein „Urlaubslotto“, bei dem eine Kreuzfahrt zu gewinnen war (Az.: I ZR 207/19).

„In beiden Fällen geht es um die Werbung für eine Zeitschrift, was prinzipiell von der Pressefreiheit umfasst ist. Deshalb wird es spannend sein, wie der Bundesgerichtshof Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz gewichtet“, erläutert Rechtsanwalt Robert Jung.

📰 Eigene Mitteilung veröffentlichen? ➡️ Pressemeldung bei PR Agent buchen...

☕ Kostenlose Nachrichten gelesen? ➡️ PR Agent auf einen Kaffee einladen...

News verpasst? Tägliche Updates in Social Media unter @PRAgentMedia.

© Fotos: Drew Hays (1), Rana Sawalha (1), Unsplash

Jan-Christopher Sierks

Autor | Redaktion: media@sierks.media