Verbot des „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben
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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Magazins „Compact“ im Eilverfahren vorläufig aufgehoben.
Diese Entscheidung ermöglicht es dem Magazin, vorerst weiter zu erscheinen, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wird.
Das Verbot wurde ursprünglich im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser ausgesprochen, da das Magazin von ihrem Ministerium als verfassungsfeindlich und rechtsextrem eingestuft wurde.
Eine juristische Grundlage hierfür war das Vereinsgesetz, was bereits damals für Diskussionen und teilweise großes Entsetzen in der Medienbranche sorgte.
Das Gericht in Leipzig betonte jetzt, dass bei Verboten für Medien besonders hohe Hürden gelten müssen – und hob das Verbot teilweise auf, um der Pressefreiheit gerecht zu werden.
Die Entscheidung stellt einen Erfolg für die Pressefreiheit und einen Teilerfolg für das Magazin dar, dessen Chefredakteur Jürgen Elsässer das Urteil natürlich als Sieg feierte.
Die endgültige Entscheidung über das Verbot wird im Hauptsacheverfahren erwartet, welches noch aussteht – was allerdings Jahre dauern kann.
Es ist egal, was jemand persönlich über das „Compact“-Magazin denkt – die Pressefreheit sollte in Deutschland ein weiterhin komplett unantastbares Gut bleiben.
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Sierks Media / © Foto: vladek, de.depositphotos.com