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Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Magazine?

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt wichtige Neuerungen für Betreiber von Online-Magazinen.

Denn ab Juni 2025 müssen alle digitalen Inhalte, einschließlich Websites und Apps, für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sein.



Darum geht’s

Dies betrifft unter anderem barrierefreie Navigation, lesbare Texte und die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder.

Das Gesetz gilt für private und öffentliche Anbieter gleichermaßen. Wer die neuen Vorschriften nicht erfüllt, riskiert empfindliche Strafen.

Betreiber von Online-Magazinen sollten daher frühzeitig beginnen, ihre Plattformen auf Barrierefreiheit zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Hintergrund

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat ab dem 28. Juni 2025 weitreichende Auswirkungen auf Betreiber von Online-Magazinen:

Wer ist betroffen?

Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern oder 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Kleinere Unternehmen sind ausgenommen.

Anforderungen der Barrierefreiheit

Online-Magazine müssen ihre Websites barrierefrei gestalten. Dies beinhaltet:

– Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer erfassbar sein.
– Bedienbarkeit: Intuitive Navigation ohne Einschränkungen.
– Verständlichkeit: Klare Struktur und Sprache.
– Robustheit: Zuverlässige Funktionalität auf verschiedenen Geräten.

Konkrete Maßnahmen

– Technische Barrierefreiheit: Tastatursteuerung und Screenreader-Kompatibilität.
– Visuelle Anpassungen: Kontraste und Schriftgrößen.
– Inhaltliche Zugänglichkeit: Alt-Texte für Bilder sowie Untertitel für Videos.

Folgen bei Nichteinhaltung

Bei Verstößen drohen Strafen und Verwarnungen durch Marktüberwachungsbehörden.

Fazit

Die Umsetzung des BFSG ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch Chancen zur Erweiterung der Zielgruppe. Experten für Barrierefreiheit können bei der Umsetzung unterstützen.

Online-Magazin-Betreiber sollten frühzeitig mit der Anpassung ihrer Websites beginnen, um rechtzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und um Strafen zu vermeiden.

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Sierks Media / © Foto: ra2studio, de.depositphotos.com

Sven Müller

Autor bei PR Agent | Redaktion: media@sierks.media